Toni Guggenheim, geb. Jung, heiratete im Jahr 1913 Salomon Guggenheim. Die beiden bewohnten von da an in der Konstanzer Hüetlinstraße 21 im 2. Stock eine 4-Zimmer-Wohnung.
Am 20. April 1915 wird der Sohn Isi in der Hüetlinstraße 21 geboren. Isi gelingt es, Anfang Mai 1938 nach Argentinien auszuwandern. Finanziert wird die Auswanderung von der Tante Bona Guggenheim, welche die notwendigen Mittel von ca. 5.000 RM aufbringen kann. Bona war die ältere Schwester von Toni Guggenheim und verheiratet mit Abraham Guggenheim. Abraham und Bona hatten den Sohn Dagobert, der ab Dezember 1938 nach Konstanz kam und – gemeinsam mit seiner Mutter Bona – den Onkel Salomon und die Tante Toni finanziell unterstützte. Salomon hatte nach Inkrafttreten der „Judengesetze“ keine Beschäftigung mehr und war ab 1934 ohne gewerbliche Einkünfte. So wurden sowohl die Miete in der Hüetlinstraße wie auch der sonstige Lebensunterhalt aus dem Vermögen der Bona Guggenheim bestritten.
Ab März 1939 bemühte sich Salomon um die Auswanderung nach Argentinien. Nachdem offensichtlich von dort keine Einreisegenehmigung erteilt wurde, beantragte er im Juli 1939 die Auswanderung in das benachbarte Chile. Eine „Vormerkung“ wurde vom chilenischen Konsulat in Bremen unter der Nummer 1301 erteilt. Aber auch diese Pläne realisierten sich nicht.
Die Guggenheims blieben zusammen mit dem Neffen Dagobert in der Hüetlinstrasse 21, bis zu der erzwungenen Kündigung zum 1. Sept. 1939. Eigentümer der Wohnung war der „arische“ Kunstmaler Hermann Apel, wohnhaft in Berlin. Auf der Grundlage des am 30. April 1939 erlassenen „Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden“ wurden die Guggenheims zur Kündigung der Wohnung gezwungen.
Danach beginnt eine „Odyssee“: innerhalb kürzester Zeit müssen sie mehrfach umziehen, immer in Wohnungen in so genannten „Judenhäusern„:
– 1. Sept. 1939 Zogelmannstraße 16
– 16. Sept.1939 Schottenstraße 75
– 17. Nov. 1939 Zogelmannstraße 16
In der Zogelmannstraße 16 werden dann am 22. Oktober 1940 Salomon, Ehefrau Toni und Neffe Dagobert von der Gestapo erfasst und nach Gurs deportiert. Tante Bona Gugenheim entging der Deportation, weil ihr im Dezember 1939 die Flucht nach Argentinien gelungen war. Das weitere Schicksal mit der Ermordung in Auschwitz dürfte, zumindest was Salomon und Toni betrifft, unstrittig sein: sie hatten aufgrund ihres hohen Alters keine Chance, für Arbeitseinsätze an der berüchtigten Rampe in Auschwitz-Birkenau „selektiert“ zu werden. Daher muss als Todeszeitpunkt für Salomon und Toni Guggenheim der 16. August 1942 angenommen werden.
Am 31. Juli 1957 hat der in Argentinien lebende Sohn Isi Guggenheim – als Erbe seiner ermordeten Eltern – über seine Anwälte in Buenos Aires und Frankfurt/M. Entschädigungsanträge für Wiedergutmachung beim Badischen „Landesamt für Wiedergutmachung“ in Freiburg gestellt.
Er erhielt Bescheide über folgende Entschädigungen:
– DM 3.300 Entschädigung für „Freiheitsentziehung“ (am 13. November 1958)
– DM 4.782 Entschädigung wegen „Schadens im beruflichen Fortkommen“ (Kapitalentschädigung) am 1. April 1963