Eduard Frank wurde am 25. Mai 1873 in Konstanz geboren. Er war verheiratet mit Hermine Frank, geb. Sulger. Nach dem Jurastudium und Doktorat in Freiburg ließ er sich in Konstanz als Anwalt nieder. Seine Kanzlei war in der Bahnhofstraße 7.
Am 4. August 1924 heiratete er Hermine, geb. Sulger. Seine Frau war keine Jüdin. Sie brachte ihre Tochter Gerda (geb. 10. April 1918 in Böhringen) mit in die Ehe, die Eduard Frank am 29. August 1924 adoptierte. Mit seiner Frau Hermine hatte er einen Sohn, Lothar Frank, geb. 7. März 1925 in Böhringen, der sich am 17. März 1964 in Konstanz durch Suizid (Leuchtgas) das Leben nahm.
Eduard Frank trat schon vor dem Ersten Weltkrieg in die SPD ein und machte sich einen Namen. In der Novemberrevolution 1918, in der der deutsche Kaiser zur Abdankung gezwungen wurde und überall im Land Arbeiter- und Soldatenräte entstanden, die die Macht übernahmen, spielte er in Konstanz eine bedeutende Rolle. Am 10. November 1918 wurde er als eines von sechzehn Mitgliedern in den Arbeiter- und Soldatenrat gewählt. Vorsitzender dieses revolutionären Gremiums war sein Parteigenosse Karl Großhans.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde er für die USPD (eine linke Abspaltung von der SPD) in den Bürgerausschuss gewählt. Später kehrte er zur SPD zurück und war zeitweise auch im Vorstand der Partei aktiv. Neben seiner Anwaltstätigkeit, in vielen Fällen auch für die „kleinen Leute“, engagierte er sich im „Allgemeinen Konsumverein“, der 1902 gegründet worden war. Aufgabe des Konsumvereins war es, seine Mitglieder mit verbilligten Lebensmitteln zu versorgen. Im Januar 1925 wurde er zum Aufsichtsrat des Konsumvereins gewählt. Als prominentes SPD-Mitglied hielt Frank auch Vorträge über Arbeiterbildung, wissenschaftlichen Sozialismus und andere tagespolitische Themen.
Hermine Frank, seine Frau, engagierte sich in der sozialdemokratischen Frauenarbeit.
Ende November 1931 richtete sich der Focus der Konstanzer Öffentlichkeit auf die Anwaltskanzlei Hans Venedey und Martin Venedey, sowie auf Eduard Frank, einen jüdischen Rechtsanwalt und SPD-Mitglied. Die drei Anwälte hatten die Verteidigung von vier italienischen Antifaschisten übernommen, die Anfang November auf dem Konstanzer Flugplatz verhaftet worden waren. Die Männer gehörten der liberal-demokratischen Emigrantenorganisation „Giustizia e Libertà“ an, die ihren Sitz in Paris hatte. Zu ihnen gehörten Carlo Roselli, Alberto Tarchiani, Tiberio Ferraro und Giovanni Bassanesi. Ursprünglich hatten sie geplant, während des Staatsbesuches von Mussolini in Berlin im Herbst 1931 vom Flugzeug aus antifaschistische Flugblätter über der Hauptstadt abzuwerfen. Nachdem der Besuch Mussolinis abgesagt worden war, änderten die Männer ihren Plan und flogen von Berlin nach Konstanz. Von hier wollten sie zu einem Flug über Mailand und Turin starten und über den beiden Städten Flugblätter abwerfen, die zum Sturz des italienischen Diktator aufforderten.
Wegen schlechter Wetterverhältnisse in Konstanz konnten sie nicht starten und wurden auf dem Flugplatz verhaftet. Das Konstanzer Landgericht verurteilte die Italiener zu milden Strafen wegen Passvergehens und unerlaubten Waffenbesitzes. Der ehemalige italienische Ministerpräsident Francesco Nitti, der 1924 in die Schweiz emigriert war, dankte den Konstanzer Anwälten für die Verteidigung seiner Landsleute.
Von den Konstanzer Zeitungen hielt das sozialdemokratische „Konstanzer Volksblatt“ das Handeln der Italiener für gerechtfertigt, kämpften sie doch gegen ein faschistisches Unrechtsregime; die liberale „Konstanzer Zeitung“ und die zentrumsnahe katholische „Deutsche Bodensee-Zeitung“ verurteilten die Aktion, weil sie das gute Verhältnis zu Italien belasten würde.
1933 gab es in Konstanz neun jüdische Rechtsanwälte Moritz Bloch, Bernhard Schloß, Sigmund Fuchs, Dr. Eduard Frank, Leopold Spiegel, Leopold Rothschild, Dr. Willy Pfeil, Dr. Fritz Jung und Wilhelm Rothschild). Mit dem Machtantritt der Nazis durfte Frank wie alle anderen jüdischen Anwälte in Konstanz nicht mehr tätig sein.
Wegen seiner sozialdemokratischen Gesinnung wurde Frank beim Karlsruher Ministerium für Kultus, Unterricht und Justiz anonym angeschwärzt, dass er Kommunist sei. Er wurde aufgefordert „eingehend darzulegen, ob und inwieweit er sich in kommunistischem Sinne betätigt“ habe. Der Konstanzer Landgerichtspräsident schrieb daraufhin am 16. Mai 1936 an das Ministerium in Karlsruhe, dass sich Eduard Frank „nie in kommunistischem Sinne betätigt“ habe. Eine Rücknahme des Berufsverbots für Frank komme aber dennoch nicht in Frage, so das Ministerium. Dies verbiete § 1 des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933. Am 6. Dezember 1933 wurde Eduard Frank aus der Liste der am Landgericht zugelassenen Anwälte gestrichen.
Da Eduard Frank als jüdischer Anwalt in Deutschland nicht mehr tätig sein durfte, dachte er an Auswanderung nach Palästina. In dieser Angelegenheit schrieb er am 4. Juli 1933 einem Brief an Dr. Leo Picard in Jerusalem, in welchem er ihm seine Situation schilderte. Leo Picard stammte aus Wangen am Bodensee und hatte in Konstanz die Oberrealschule besucht. Nach seiner Promotion in Freiburg war er 1924 nach Palästina ausgewandert und hatte Anfang der 1930er Jahre in Jerusalem das Geologische Institut an der Hebräischen Universität gegründet. Konkret erkundigte sich Frank bei Picard, ob es möglich sei, dass er trotz seines fortgeschrittenen Alters als Sechzigjähriger für sich und seine Familie in Palästina eine neue Existenz aufbauen könne. Er wäre auch bereit, Land zu kaufen und es selbst zu bewirtschaften. Er würde auch nicht „vor primitiven Verhältnissen zurückschrecken.“ Die Antwort von Picard ist nicht überliefert. Tatsache ist, dass Eduard Frank mit seiner Familie in Konstanz blieb und nicht nach Palästina auswanderte.
Wie überall in Deutschland wurde auch in Konstanz in der Pogromnacht vom 9./10. November 1938 die Synagoge zerstört; über 60 Juden wurden aus Konstanz in das KZ Dachau deportiert. Hans Thanhauser, einer der Deportierten, fand dort den Tod. Geschäfte wurden in der Stadt keine geplündert.
Eduard Frank wurde am 10. November verhaftet und in das Konstanzer Gefängnis eingeliefert. Dort starb er am 27. November 1938 im Alter von 65 Jahren unter ungeklärten Umständen.
Ein Prozess nach dem Krieg vor einem französischen Militärgericht über die Vorgänge im Konstanzer Gefängnis brachte keine Klärung, da nur Verbrechen in den letzten Kriegsjahren verhandelt wurden.