Leopold
SPIEGEL

1876 - 1942 I
Bahnhofstraße 12
Stolperstein verlegt am 22.05.2009
Leopold SPIEGEL Bahnhofstraße 12

Leopold Spiegels Heldentum mit tödlicher Konsequenz

(Hans-Hermann Seiffert)

Den letzten Akt seines auf vielen Stationen seines Lebens praktizierten Heroismus musste Leopold Spiegel mittels eines formellen Gesuchs an die Polizeibehörde des Departements Basses Pyrénées selbst einleiten: Ende August 1942 richtete der in Südfrankreich internierte jüdische Rechtsanwalt aus Konstanz ein Form­schreiben an die Direction Générale de la Sûreté Natio­nale, 4ème Bureau, einer dem Innenministerium der Vichy-Regierung unter­stehenden Polizeibehörde, mit der Bitte, aus seinem derzeitigen Domizil, dem Maison de Retraite in Idron, in das Lager Gurs zurückverlegt zu werden. Als Begründung gab er den Wunsch auf Zusammen­führung mit seiner Frau Betty und dem Sohn Helmut an – in dem Wissen, seine Familie mit grosser Wahrscheinlichkeit auf dem Weg in den Tod begleiten zu müssen.

Betty und Helmut Spiegel waren kurz zuvor von Männern der schwarzuniformierten Gardes Mobiles de Réserve (GMR), einer erst 1941 gegründeten Polizei­einheit der Vichy-Regierung, aus der Pension im Schloss Idron zwangsweise herausgeholt und ins Lager Gurs verfrachtet worden. Jedoch sollte Gurs nur eine kurzzeitige Zwischenstation bleiben: Im Zuge der bereits seit März 1942 auch in Frankreich angelaufe­nen Maßnahmen zur so genannten „Endlösung der Judenfrage“ wurden auch aus dem von den Deutschen nicht besetzten Teil Frankreichs nach und nach rund 10.000 ausländische und staa­tenlose Juden in die Arbeits- und Vernichtungslager im Osten deportiert.

Vater Leopold, mittlerweile 66 Jahre alt, wurde von den Polizeischergen nicht erfasst und hätte in Idron bleiben können. Er fiel unter die Ausnahmebestim­mun­gen, nach denen „Greise über 60 Jahre“ generell von der Abschiebung aus der freien Zone verschont bleiben konnten1). Diese Option schlug Leopold Spiegel aus: seinem Gewissen folgend räumte er der Treue- und Fürsorgepflicht seiner Familie gegenüber Vorrang ein und gab die Sicherung seines eigenen Lebens preis. Sein Leben sowie das seiner Frau Betty und seines Sohnes Helmut endete in Auschwitz – vermutlich am 6. September 1942, dem Ankunftstag des Transports Nummer 28 aus Drancy.



Bewährung im Ersten Weltkrieg
 
Wer war Leopold Spiegel und welche Beweise der Tapferkeit hat er noch vorzuweisen?
 
Sein Jura-Studium absolvierte der spätere Rechts­anwalt in München. Korpsbruder in seiner Burschen­schaft war der Mannheimer Nervenarzt Dr. Ludwig Mann. Mit ihm und dessen Jugendfreund, dem Kinder­arzt Dr. Julius Strauss, sollte Leopold Spiegel später von 1940 bis 1942 – nach der Abschiebung nach Südfrankreich – eine neue Schicksalsgemein­schaft unter viel schwierigere Umständen bilden.
 
Den Anwaltseid legte er im Jahre 1905 ab. Im gleichen Jahr erhielt er die Zulassung am Landgericht Mann­heim und nach dem Umzug im Jahre 1906 dann am Landgericht Konstanz. Als erste Wohnung in Konstanz verzeichnet das Konstanzer Adressbuch die Scheffel­strasse 14. Schon im nächsten Jahr erfolgte der Umzug in die Bahnhofstrasse 9. Nach der Heirat am 10. November 1908 und der Geburt des Sohnes Helmut fand die Familie im Jahr 1910 dann in der Bahnhofstrasse 12 ihr letztes Domizil in Konstanz. Komplettiert wurde die junge Familie mit der Geburt der Tochter Margot im Frühjahr 1914.
 
Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde Leopold Spiegel eingezogen und blieb bis Kriegsende an der Front im Einsatz. Dort wurden ihm für besondere Tapferkeit als Aus­zeichnungen das EK II und das Ehrenkreuz für Frontkämpfer verliehen. Als weitere Anerkennung seiner soldatischen Leistungen erfolgte die Beförderung zum Feldwebelleutnant, dem höchsten für jüdische Frontsoldaten erreichbaren Unter­offiziersrang2). Offiziersränge waren ihnen verwehrt.
 
Nach Rückkehr aus dem Krieg konnte er sich dem Ausbau seiner mittelgrossen Anwaltspraxis3) widmen. Dort hospitierende Kollegen lobten das gute Betriebsklima und die faire Zusammenarbeit mit Leopold Spiegel. Überhaupt boten die Jahre der Weimarer Republik den jüdischen Bürgern noch einmal Gelegenheit, sich frei von staatlichen Repressionen im beruflichen, kulturellen und sozialen Umfeld auszuzeichnen. So nennt eine dem Autor bekannte Konstanzerin ein Beispiel für die noble, sozial geprägte Gesinnung Leopold Spiegels: Der Rechtsanwalt hatte nämlich für ihren späteren Mann mehrere Jahre die Kosten für den Besuch einer weiterführenden Schule übernommen.

Undank des Vaterlandes: Diskriminierung im „Dritten Reich“

Mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Nationalsozialisten (Nazis) ab 1933 verschlechterten sich auch für die Spiegels die Lebensverhältnisse rapide: Nach und nach reduzierte sich der Mandan­tenkreis, und mit dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze4) hatte Spiegel ab 1936 kaum noch Klienten und nur noch minimale Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit. Mit Schreiben vom 6. Dezember 1938 zeigte der Präsident des Landgerichts Konstanz dem Reichsjustizminister die Exekution der Weisung an, die Zulassung Spiegels als Rechtsanwalt beim Landgericht Konstanz zurückzunehmen.5)
 

Damit war dem Rechtsanwalt Spiegel auch formell die berufliche Existenzgrundlage entzogen. Die Perspek­tivlosigkeit in Deutschland, die insbesondere die Kinder der Spiegels belasten musste, veranlasste die Tochter Margot schon früh, gleich nach dem Abitur, ins Ausland zu gehen, zunächst nach Italien und Frankreich und später – ab 1937 – in die USA, wo sie in der Folge blieb und dadurch dem Holocaust entging.
 

Von der Verschärfung der Lebensbedingungen, der sich die jüdischen Einwohner von Konstanz insbe­sondere nach der so genannten „Reichspogrom­nacht“ vom 9./10.November 1938 ausgesetzt sahen, blieben auch die Spiegels nicht verschont. Vater Leopold wurde – wie viele andere männliche jüdische Bürger der Stadt auch – in das KZ Dachau verbracht und dort vom 12. bis 20. November 1938 in „Schutzhaft“ – wie die zynische Begründung der NS-Machthaber lautete – genommen. Glücklicherweise nicht erfasst wurde der altersbedingt als leidens­fähiger einzuschätzende Sohn Helmut.
 

In Dachau traf Leopold Spiegel mit Dr. Mordechai Bohrer, dem Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Gailingen, zusammen. Nach Rückkehr aus Dachau bewies Spiegel wieder besonderen Mut: Unter Missachtung des von der Gestapo den Häftlingen auferlegten strengen Verbots, über die Zustände und die Behandlung im Lager Auskunft zu geben, traf sich Leopold Spiegel unter konspirativen Umständen mit Bohrers Ehefrau Jenny, berichtete ihr von den Leiden in Dachau und beschwor sie, alles zu tun, um ihren Mann schnellstmöglich aus dem Konzentra­tionslager zu befreien.
 

Im Juni 1940, also wenige Monate vor der Abschie­bung der badischen Juden nach Südfrankreich, bemühten sich die Spiegels um die Auswanderung nach Venezuela. Mit Schreiben vom 4.7.1940 bat Leopold Spiegel das Finanzamt Konstanz um Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeits­bescheinigung sowie um Festsetzung der auf das Vermögen seiner Frau entfallenden Reichsflucht­steuer. Er schloss diesen Brief mit „geziemendem Gruss“ – eine auch in jener Zeit schon überholte Höflichkeitsformel. Die Prüfungen des Finanzamtes und des Steuerfahndungsdienstes zogen sich in die Länge. Und als das Ergebnis im November 1940 feststand, hatte sich die weitere Behandlung des Auswan­derungsgesuchs durch die Abschiebung der Familie vom 22. Oktober 1940 – in der Amtssprache der NS-Machthaber euphemistisch als „Evakuierung“ bezeichnet – erledigt.
 

Im April 1941 verbessern sich die Lebensumstände der drei Spiegels deutlich: dem von einem Lager­arzt unterstützten Antrag auf einen Genesungs­urlaub in einem Altersheim wird stattgegeben. Mit Hilfe einer von der Israelitischen Gemeinde in der Schweiz gestellten Garantie, welche die Übernahme der Unter­bringungskosten absichert, erhalten die Spiegels den congé de maladie, den Krankheitsurlaub – zunächst begrenzt auf einen Monat, vom 19.4. bis 16.5.1941. In der Folge wird dieser Urlaub im vierteljährlichen Rhythmus verlängert – letztmals bis zum 4. September 1942.
 
 

Wiedersehen mit Konstanzer Nachbarn

In Idron trifft die Familie auf alte Bekannte: Es handelt sich um Lina Hammel und deren Tochter Johanna. Auch diesen beiden war es – fast gleichzeitig – gelungen, einen Krankheitsurlaub vom Lager Gurs zu bekommen und sich in dem Maison de Retraite, dem Altersheim in Idron, zu erholen. Schon in der Vergangenheit hatten sich die Wege der Hammels und Spiegels mehrfach berührt: Beide Familien hatten – wenn auch leicht zeitversetzt – in Konstanz ihre Wohnung in der Bahnhofstrasse 12, die Hammels später noch einmal als Nachbarn der Spiegels in der Bahnhofstrasse 10. Zu der neuen Schicksals­gemeinschaft, die sich nun in Idron bildet, gehörten unter anderen auch der berühmte Schriftsteller Alfred Mombert und der Kinderarzt Julius Strauss.
 

Bis Mitte des Jahres 1942 genießen die beurlaubten Internierten ihren „privilegierten“ Status in Idron. Im Zuge der dann auch im unbesetzten Frankreich einsetzenden Razzien und Deportationen der auslän­dischen und staatenlosen Juden kommen die Häscher der Vichy-Polizei am 26. August in das Schloss Idron und nehmen alle Insassen im Alter bis zu 60 Jahren mit. Dazu gehören auch Betty und Helmut Spiegel, Johanna Hammel und Lily Strauss, die Frau von Julius Strauss. Die Ergriffenen werden zunächst wieder in das Lager Gurs gebracht, um von dort weiter in die besetzte Zone, in das Sammellager Drancy bei Paris, transportiert zu werden. Lina Hammel, Julius Strauss und Leopold Spiegel, die die Altersgrenze überschritten haben, werden nicht mitgenommen. Aber sie haben keinen Grund zur Freude: Nicht nur die Trennung von der Familie, sondern noch mehr die Rückkehr der Lieben in den direkten Gewalt­bereich der NS-Machthaber stürzt sie in tiefe Verzweiflung. Und noch am selben Tag, den 26. August, beantragen Leopold Spiegel und Julius Strauss bei der örtlichen Polizeibehörde Idron die Überstellung nach Gurs zwecks Familien­zusammenführung.
 

Dem Antrag wird stattgegeben, und beide werden am 31. August, gegen 9 Uhr, in das Lager Gurs, Ilôt F, eingewiesen.

„Männle, was würdest du tun…?“

Hier treffen sie auf ihre Angehörigen und auf den gemeinsamen Freund Dr. Ludwig Mann, der im Lager als Chefarzt fungiert. Ludwig Mann – auch er über 60 Jahre alt – hat keine Familien­angehörigen bei sich und ist somit nicht der gleichen Gewissensprüfung ausgesetzt wie seine Kameraden. Mit ihm beraten sich nun die Spiegels und Strauss’, ob sie ihre Familien auf dem schweren Gang zu den deutschen Besatzern begleiten sollen. Der Ablauf des Entscheidungs­prozesses wird kurz nach Kriegsende von Ludwig Mann, dem einzigen überlebenden Zeugen dieser dramatischen Zusammen­kunft, protokolliert.
 

Überwältigt von der Erinnerung an die Gespräche in dieser extremen Situation, in der es erkennbar um Leben und Tod ging, verlässt Ludwig Mann in mehreren Passagen den Boden der nüchternen Berichterstattung und wechselt in eine helden­epische Sprache. Die Fakten zum Ablauf der Entschlussbildung hat er wie folgt nieder­geschrie­ben:
 
…Da fand ich sie, die armen Frauen (Strauss und Spiegel, der Verf.), die noch nicht ganz 60 Jahre alt waren. Beide mit einem enorm hohen Blutdruck, beide halb verzweifelt, halb hoffnungsvoll, weil wir uns trafen ….am anderen Morgen waren die Männer da. … Die Männer fragten mich: „Was meinst du, sollen wir mitgehen?“ … Ich hörte Frauenstimmen sagen: „Doktor, mein Mann soll dableiben.“ – „Doktor, soll ich allein gehen?
 

Und die Männer suchten Entscheidungshilfe bei Ludwig Mann: „Soll ich mitgehen? Männle (Kose­name von Ludwig Mann, der Verf.), was würdest du tun?
 

Ludwig Mann, der sich in die verzweifelte Lage seiner Kameraden gedrängt sah, gab schliesslich seinen persönlichen Standpunkt wieder – den die beiden Freunde darauf für sich übernahmen.
 
 

Todesfahrt nach Auschwitz

Schon am nächsten Tag, dem 1. September, brachte ein Transport die „zusammengeführten“ Familien Spiegel und Strauss sowie auch Johanna Hammel – allerdings in getrennten Waggons – in das Sammellager Drancy. Von dort traten alle Genannten am 4. September 1942 mit dem Convoi Nummer 28 ihre letzte Fahrt nach Auschwitz-Birkenau an. Ankunftszeitpunkt in Auschwitz war der 6. September 1942. Mit Ausnahme des knapp 33-jährigen Helmut Spiegel hatten die übrigen Konstanzer wegen ihres fortgeschrittenen Alters keine Chance, an der berüchtigten Rampe von Birkenau für den Arbeitseinsatz „selektiert“ zu werden. Es ist davon auszugehen, dass sie noch am gleichen Tag, am 6. September 1942, in die Gas­kammer geführt wurden.
 

Im Falle Helmut Spiegel gab es zwei Gelegen­heiten, für Arbeitseinsätze ausgesondert zu werden: Zuerst wurde im oberschlesischen Kosel eine nicht bekannte Anzahl junger Männer durch die Organisation Schmelt aus dem Zug geholt. Eine weitere Möglichkeit, einem Arbeitslager zugeteilt zu werden, ergab sich dann noch bei Ankunft in Auschwitz. Welches Schicksal aber Helmut Spiegel tatsächlich beschieden war, ist nicht nachvoll­ziehbar, da die Selektionslisten für diesen Transport – laut Auskunft des Museums Auschwitz – nicht mehr auffindbar sind.
 

Von den Konstanzer Nachbarn Hammel blieb Mutter Lina auf Drängen der Tochter Johanna in Idron und überlebte. Einen letzten Freundesdienst erwies sie der Familie Spiegel durch ihre Aussagen im Wieder­gutmachungsverfahren, das Margot Evans, die in den USA lebende Tochter der Spiegels, in den 50-er Jahren angestrengt hatte. Dagegen legte Johanna Hammel auch die finale Wegstrecke an der Seite der Spiegels zurück. Sie opferte sich für die Mutter auf und gehört damit wie Leopold Spiegel und manch andere zu den stillen Helden, die – durchaus vermeidbar – der Vernichtung entgegen gingen, weil sie schützend an der Seite ihrer Lieben bleiben wollten.
 
 

Posthume Ehrung

Im Jahre 1986 benannte die Stadt Konstanz eine Strasse im Klosterareal Petershausen in Leopold-Spiegel-Weg. Dies ist eine Verneigung vor der Person und dem Opfermut eines Mannes, der vor knapp einem halben Jahrhundert aus der Stadt vertrieben und etwas später ausgebürgert wurde. Die posthume Wiederaufnahme Leopold Spiegels in die Bürgergemeinschaft der Stadt mag etwas verspätet erscheinen. Auf die Zukunft bezogen sollte das für jedermann sichtbare Strassenschild jedoch eine starke Langzeitwirkung gegen das Vergessen dieses tapferen Mannes entfalten.

Recherche: Hans-Hermann Seiffert
Patenschaft: Frau Bühl-Schuhmacher

Quellen & Literatur:

1)Depesche des Generalsekretariats der Polizei in Vichy vom 4. August 1942, in J. Grandjonc, T. Grundtner, Zone der Ungewissheit, Exil und Internierung in Südfrankreich 1933 - 1944. Rowohlt: Reinbek 1993, S. 373.
2)Erich Bloch, Geschichte der Juden von Konstanz. Konstanz: 1971, S. 178.
3)Gutachten der Freiburger Anwaltskammer vom 20.2.1958 für das laufende Wiedergutmachungsverfahren (Staatsarchiv Freiburg, Akte F 196, Nr. 4818).
4)Reichsbürgergesetz, verabschiedet auf dem Reichsparteitag am 15.9.1935. [ Mit der 5.Verordnung vom 27.9.1938 wurden die jüdischen Anwälte später ganz aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen.].
5)Landesarchiv Karlsruhe, Akte GLA, Abt. 69, Nr. 62.
6)Jenny Bohrer, Memorien 1933 bis 1938, in: Alemannisches Judentum -Spuren einer verlorenen Kultur, Hg. Manfred Bosch, Eggingen 2001, S. 256 (Dr. Mordechai starb jedoch im Dezember 1938 in Dachau).
7) Vgl Hans -H. Seiffert, Entrechtet-verschleppt-ermordet, Der Weg der Konstanzer Jüdin Johanna Hammel in die Gaskammer von Auschwitz-Birkenau, Konstanz 2007.
8)ebenda, S.57.
9)Ludwig Mann, Martyrium und Heldentum in Gurs, in Erhard Roy Wiehn: Camp de Gurs 1940, Konstanz 2000.
10)ebenda, S.152 und 153.
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Familienmitglieder

Betty
SPIEGEL, geb. GUTMANN

1886 - 1942 I
Bahnhofstraße 12

Helmut
SPIEGEL

1909 - 1942 I
Bahnhofstraße 12

Margot
SPIEGEL, verh. EVANS

1914 - 1942 I
Bahnhofstraße 12