Berta Glückler wurde am 5. Dezember 1906 in Konstanz geboren. Sie war gehörlos. Vom 8. bis zum 16. Lebensjahr besuchte sie die im Neuen Schloss in Meersburg untergebrachte Taubstummenanstalt, damals mit circa hundert Zöglingen nach Berlin, Breslau und Dresden die viertgrößte Taubstummenanstalt Deutschlands. Danach erlernte sie im Kloster Zoffingen das Schneiderhandwerk und arbeitete dann über zehn Jahre lang als Zuschneiderin in der Taschentuchfabrik Kleinberger und Co. in Konstanz. Ihr Vater Damian war 1932, ihre Mutter Barbara 1935 gestorben und ihr Bruder Max als ihr Vormund eingesetzt.
Der Allgemeinmediziner Dr. Hermann Sauter zeigte die damals 28-jährige Berta Glückler am 17. Januar 1935 im Rahmen des Vollzugs des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ beim Konstanzer Gesundheitsamt wegen „erblicher Taubheit“ an. Mit diesem Gesetz und der Unterscheidung zwischen „erbgesund“ und „erbkrank“ war zum 1. Januar 1934 ein Instrument geschaffen worden, das der – aus der Sicht des NS-Regimes – vorliegenden „Degeneration“ des deutschen Volkes entgegenwirken sollte, indem als „erbkrank“ erachtete Menschen auch gegen ihren expliziten Willen an der Weitergabe ihrer „minderwertigen Erbanlagen“ gehindert werden sollten.
Wahrscheinlich wegen des hohen Arbeitsaufkommens und der Flut der dort eingegangenen Anzeigen stieß seine Anzeige aber nicht sofort die Einleitung eines Verfahrens am Erbgesundheitsgericht an. Das änderte sich aber sofort, als der Präsident der Thurgauer Gemeinde Egnach die Vormundschaftsbehörde Konstanz mit Schreiben vom 2. April 1936 darauf aufmerksam machte, dass sich Berta Glückler regelmäßig mit dem dort lebenden ebenfalls gehörlosen jungen Schneider Paul S. traf. Die beabsichtigte Heirat der beiden gelte es zu verhindern, so der Egnacher Gemeindepräsident, „da die zwei nie genügend verdienen können, um sich selber durchzubringen und die Heimatgemeinde schon früher ganz große Opfer für die Ausbildung des Paul S. brachte […]“. Eine mögliche Schwangerschaft von Berta Glückler müsste unbedingt verhindert werden.
Das Bezirksamt Konstanz reagierte sofort und hob Berta Glücklers Dauerbewilligung zum Passieren der deutsch-schweizerischen Grenze auf. Gleichzeitig regte es beim Konstanzer Gesundheitsamt die Einleitung eines Zwangssterilisierungsverfahren an. Dem Ersuchen folgte der Leiter des Gesundheitsamtes Konstanz, Dr. Ferdinand Rechberg, und beauftragte Amtsarzt Dr. Lampe, ein Gutachten zu erstellen. Darin konstatierte dieser zwar, dass Berta Glückler keinerlei Intelligenzdefizite aufwies, sie gut von den Lippen ablesen konnte und auch einen ausreichenden Wortschatz hatte. Dass Bertas Gehörlosigkeit „erbbedingt“ sei, war für ihn jedoch allein dadurch bewiesen, dass Geschwister von Berta „Linkshändigkeit“ und „Bettnässerei“ aufwiesen.
Am 21. September 1936 kam es zum Verfahren vor dem Konstanzer Erbgesundheitsgericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsrat Dr. Heidlauff. Max Glückler als gesetzlicher Vertreter seiner Schwester Berta erklärte sich nicht einverstanden mit deren geplanter Sterilisierung: ihre Gehörlosigkeit sei nicht erblich bedingt, sondern erst im Alter von vier Jahren durch einen Unfall eingetreten. Dessen ungeachtet verfügte das Erbgesundheitsgericht Berta Glücklers „Unfruchtbarmachung“. Die „Erblichkeit“ ihrer Gehörlosigkeit wurde hier unter anderem damit begründet, dass ihre Mutter nach dem Tod des Vaters Suizid begangen hatte. Die Zwangssterilisierung führte Dr. Kurt Welsch, der Leiter der Konstanzer Frauenklinik, am 31. Oktober 1936 durch.
Berta Glückler zählt zu den bisher ermittelten 295 Konstanzerinnen und Konstanzern, die zwischen 1934 und 1945 zwangsweise sterilisiert wurden. Sie überlebte (anders als reichsweit circa 5000 Menschen) dieses erste planmäßige Massenverbrechen des NS-Regimes, wie Dr. Heinz Faulstich, der Nestor der badischen Psychiatriegeschichte, diese Taten zu Recht bezeichnete.
Berta Glückler war zum Zeitpunkt ihrer vom NS-Regime erzwungenen Sterilisation 29 Jahre alt. Welche Auswirkung diese lebensbestimmende Operation auf ihre körperliche und seelische Befindlichkeit hatte, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. In aller Regel bedeutete diese brutale Maßnahme für die jungen Frauen nicht nur den Verzicht auf eigene Kinder – sondern auch auf einen Lebenspartner. Zumindest letzteres blieb Berta Glückler erspart. Sie heiratete am 11. März 1939 in Konstanz und zog mit ihrem Mann nach Duisburg. In zweiter Ehe heiratete sie dort am 10. November 1942 den ebenfalls gehörlosen Schuhmacher Friedrich Karl Borowski. Der Standesbeamte hielt fest: „Da beide Verlobte staubstumm sind, aber lesen und schreiben können, so wurden ihnen die an sie zu richtenden Fragen schriftlich vorgelegt und von ihnen schriftlich beantwortet.“
Seit 1979 verwitwet starb Berta Borowski am 25. Dezember 1983 im Duisburger Bethesda Krankenhaus.