Stolperschwelle für
291 Konstanzer Opfer von Zwangssterilisationen

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Untere Laube 12
Stolperstein verlegt am 19.05.2024

Mindestens 295 Konstanzerinnen und Konstanzer wurden Opfer dieses NS-Verbrechens – für 291 von ihnen wurde eine Stolperschwelle verlegt

Für all jene Frauen, Männer und Jugendlichen, deren Zwangssterilisation von dem im Amtsgericht tagenden Erbgesundheitsgericht Konstanz auf Basis des zum 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“  verfügt wurde, verlegte Gunter Demnig am 19. Mai 2024 vor dem Gebäude eine Stolperschwelle.

Ihr Text lautet:

ERBGESUNDHEITSGERICHT KONSTANZ 1934 – 1945
DIE RICHTER – ÄRZTE UND JURISTEN – ORDNETEN HIER
DIE ZWANGSSTERILISATION
VON UNGEFÄHR 1.000 FRAUEN, MÄNNERN, JUGENDLICHEN
AUS DEM GESAMTEN KREIS AN
MINDESTENS 291 DAVON AUS KONSTANZ



Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) wurde unmittelbar nach der Errichtung des NS-Einparteienstaats am 14. Juli 1933 erlassen und trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes war, wer an einer der folgenden Krankheiten litt: angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Mißbildung und schwerem Alkoholismus.


Der Erlass dieses Gesetzes wurde von einer groß angelegten Propagandaaktion begleitet, die die ungemein große Belastung der gesunden arbeitenden Menschen durch die völlig nutzlosen, parasitären Erbkranken zum Ausdruck bringen sollte. Die Nationalsozialisten hatten ihre Bevölkerungspolitik als einen der wichtigsten Punkte ihres Regierungsprogramms bezeichnet und nutzten alle Propagandainstrumente, um die gesamte Gesellschaft mit der Bedeutung der NS-Lehre bezüglich Rasse und Erbgut zu durchdringen.

Es handelte sich dabei um eines der ersten rassenpolitischen Gesetze des NS-Regimes und zielte nicht nur auf „Erbkranke“, wozu beispielsweise auch stark kurzsichtige und gehörlose Menschen zählten, sondern richtete sich auch gegen Menschen, die die Fürsorgekassen belasteten, wie Hilfsschülerinnen, die nicht den vermeintlich nötigen Bildungsstand aufwiesen oder von der im Nationalsozialismus geltenden sozialen oder ideologischen Norm abwichen. Deren „geistige Minderwertigkeit“ sei eine Gefahr für den „gesunden Volkskörper“. Nach Meinung der nationalsozialistischen Machthaber und deren Vertreter vor Ort sollten sich diese „Ballastexistenzen“ und „unnützen Esser“, die sich hemmungslos vermehrten, wenigstens nicht weiter fortpflanzen dürfen.

Das Konstanzer Erbgesundheitsgericht

Mit einer Verordnung des badischen Justizministers Dr. Otto Wacker wurde in Konstanz zum 1. Januar 1934 ein NS-Sondergericht eingerichtet, das Konstanzer Erbgesundheitsgericht. Es war dem Amtsgericht angegliedert und für die Durchsetzung des gleichzeitig am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in den Amtsgerichtsbezirken Konstanz, Radolfzell, Singen und Überlingen zuständig. Es tagte im Gerichtsgebäude in der Robert-Wagner-Straße 12 (heute: Untere Laube). Ein Amtsrichter führte den Vorsitz, als Beisitzer fungierten ein beamteter Arzt und ein weiterer für das Deutsche Reich approbierter Arzt, der mit der „Erbgesundheitslehre besonders vertraut“ zu sein hatte (§ 6 Abs. 1 GzVeN).


Soweit bekannt, fungierten als Vorsitzende des EGG Konstanz die Amtsgerichtsräte Dr. Max Heidlauff, Dr. Fritz Sturm, Dr. Walter Gerbel und Land- und Amtsgerichtsrat Dr. Eugen Binder. Beamtete Beisitzer waren der Konstanzer Bezirksarzt (und spätere Leiter des Gesundheitsamtes) Medizinalrat Dr. Ferdinand Rechberg, Medizinalrat Dr. Kohler (Überlingen), Bezirksarzt Dr. Korte (Pfullendorf), Medizinalrat Dr. Ruch (Überlingen), Medizinalrat Dr. Voncken (Stockach) und Bezirksarzt Medizinalrat Dr. Brutschy (Überlingen). Als weitere ärztliche Beisitzer wirkten die Nervenärzte Dr. Schön, Dr. Montfort und Dr. Hofer von Lobenstein.

Ärzte und Juristen des Erbgesundheitsgerichts Konstanz verfügten zwischen 1934 und 1945 die Zwangssterilisation von über 1.000 Frauen, Männern und Jugendlichen aus dem Umkreis. Davon waren mindestens 291 aus Konstanz.

Das jüngste Konstanzer Opfer war ein erst 13 Jahre altes Mädchen.

Recherche: Sabine Bade
Patenschaft: Alexander Stiegeler

Quellen & Literatur:

Bade, Sabine / Didra, Roland: Es konnte alle treffen - Gedenkbuch für die Konstanzer Opfer von NS-Zwangssterilisation und „Euthanasie“-Verbrechen 1934–1945, Konstanz 2024 (hier verfügbar);
Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg B 132/1
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